Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Miriam Hoffbauer-Zinecker führt Coaching, Beratung und Kurse gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich vereinbart werden.
2. Leistungsumfang
Bei allen angebotenen Leistungen im Bereich Flow Coaching, Atemtraining sowie Gesundheits- und Ernährungscoaching, handelt es sich um Beratungsleistungen, die persönlich auf den Auftraggeber zugeschnitten werden. Die Informationen, die dem Auftraggeber im Rahmen der Beratung durch mich bereitgestellt werden, stellen keine medizinischen Ratschläge dar und ersetzen keine medizinische Diagnose, Beratung oder die Behandlung durch einen Arzt.
Die Beratungsleistung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen auf der Basis ernährungswissenschaftlicher und/oder orthomolekularer Erkenntnisse. Trotz größter Sorgfalt kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen übernommen werden.
Die Beratung ist in allen Fällen Hilfe zur Selbsthilfe. Damit hängt der Erfolg im Wesentlichen von der Mitarbeit der zu beratenden Person ab und liegt somit außerhalb des Einflussbereichs der Beraterin und kann nicht garantiert werden. Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung, nicht das Erreichen eines bestimmten körperlichen oder mentalen Erfolges.
Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die vereinbarten Beratungen/Kurse erfolgt sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Die zu beratende Person verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle Angaben (Angaben zur Person, ggf. Ernährungsprotokolle und den Gesundheitszustand) wahrheitsgemäß und vollständig zu machen.
Eine Haftung der Beraterin für direkte oder indirekte Folgeschäden durch die Beratung wird auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
3. Schutz des Eigentums/Copyright
Die im Rahmen der Beratung ausgegebenen Unterlagen sind ausschließlich personenbezogen und nicht von Dritten ohne Beratung nutzbar. Das Urheberrecht an den Unterlagen gehört allein Miriam Hoffbauer-Zinecker. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Miriam Hoffbauer-Zinecker ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen.
4. Schweigepflicht
Für Miriam Hoffbauer-Zinecker gilt in Bezug auf alle Angelegenheiten, die im Rahmen der Beratung/des Kurses besprochen werden, die Schweigepflicht. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrages. Eine Entbindung von der Schweigepflicht gegenüber behandelnden Ärzten oder anderen Personen muss durch den Auftraggeber schriftlich genehmigt werden.
4. Angebote, Honorare, Zahlungsbedingungen
Angebote und Preise sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen, Änderungen vorbehalten. Preise für Coachings werden je nach Leistungsspektrum mit dem Auftraggeber abgesprochen.
Die Einzelberatung ist beim ersten Termin in bar zu zahlen, Folgeberatungen und Kurse in bar oder per Überweisung ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen auf das im Angebot/in der Rechnung angegebenen Konto.
Bei Zahlungsverzug gelten für jedes Mahnschreiben EUR 5,00 an Mahnspesen als vereinbart.
6. Absage eines Termins
Eine kostenfreie Absage einer Beratungssitzung ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich, bei Montagsterminen bis Freitag 13.00 Uhr, danach wird das Honorar in voller Höhe fällig. Ausgenommen sind Absagen aufgrund akuter Krankheit. Mit der Vereinbarung eines Termins zum Erstgespräch akzeptieren Sie diese Regelung.
Kostenfreie Absage eines Kurses ist bis 7 Tage vor Kursbeginn möglich, danach wird 50% der Kursgebühr fällig, außer der Kursplatz kann neu belegt werden.
Miriam Hoffbauer-Zinecker behält sich vor, Gruppenkurse bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen bzw. zu verschieben. Im Falle eines Kursausfalls wird den bereits angemeldeten Teilnehmern der Kursbeitrag vollständig zurückerstattet.
Sollte die Durchführung einer Beratung oder eines Kurses aufgrund unvorhersehbarer Umstände unmöglich sein, behält sich Miriam Hoffbauer-Zinecker das Recht vor, die Termine auch kurzfristig zu verschieben.
7. Schlichtungsklausel
Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Mediation, mit Unterstützung eines neutralen Schlichters, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten.
8. Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Regelungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dieser wirtschaftlich und gesetzlich am nächsten kommt.